Wissenswertes
Auch wenn ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren vertraglich vereinbart wurde, führt in der Regel bei Meinungsverschiedenheiten der erste Weg zum Rechtsanwalt mit dem Ziel die gegnerische Partei zu verklagen.
Häufig lassen Gerichte eine Klage zu, obwohl ein außergerichtliches Verfahren vereinbart ist.
Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein Verfahren, bei dem man sich (rechtlich) nicht im Streit befindet. Deshalb gibt es hier auch nicht Klägerin und Beklagte sondern Antragsstellerin und Antragsgegnerin. [Anm.: Praktisch alle Firmen und damit auch Parteien in Deutschland sind weiblich].
In der Regel befürworten Rechtsanwälte ein Klageverfahren, wenn die Erfolgsaussicht bei 70% liegt. Höhere Aussichten sind unwahrscheinlich, denn bei klaren Verhältnissen würde es in der Regel keinen Streit geben. Mindestens ein Rechtsanwalt muss die Chancen falsch einschätzen, da 2*70%=140% ergeben.
Erfahrungsgemäß hat die beweispflichtige Partei eine deutlich geringere Erfolgsaussicht.
Die Chancen, dass es nach einem selbständigen Beweisverfahren noch zu einer Klage mit unveränderten Umfang kommt, sind eher klein. Wenn das selbständige Beweisverfahren abgeschlossen ist, ist eine gütliche (Teil-)Einigung einfacher möglich, als vor dem Verfahren.
Schiedsgutachterverfahren bergen ein hohes Risiko.
Schiedsgerichtsverfahren können insbesondere bei geringen Streitwerten unverhältnismäßig teuer werden.