Ein Selbständiges Beweisverfahren [früher: Beweissicherungsverfahren] ist (eigentlich) ein gerichtliches Verfahren, das in der Zivilprozessordnung [ZPO] ab § 485 geregelt wird. Grundsätzlich könnte ein solches Verfahren auch außergerichtlich durchgeführt werden, wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind und klar geregelt ist, wer Kontrolle über das Verfahren hat.
Es geht fast immer um die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Mängel-Feststellung.
Es wird durchgeführt um z.B.
- Zeit zu gewinnen
- Verlust von Beweismitteln zu verhindern
- Grundlage für außergerichtliche Einigung zu schaffen
- Verjährung zu hemmen
- danach (in Ruhe) einen Gerichtsprozess zu führen
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